Wegfall von Anzeigen über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes

Frankenau. Durch eine Gesetzesänderung fallen ab sofort die  Anzeigen nach § 6 HGastG für alle Veranstaltungen von nicht-gewinnorientierten Organisationen weg. Darunter zählen unter anderem alle Veranstaltungen der Vereine im Stadtgebiet Frankenau, bei denen Speisen und Getränke ausgegeben werden. Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt. Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz, Zeltabnahme usw. unverändert fort. Daher bittet die Nationalparkstadt Frankenau darum, gerade bei größeren Veranstaltungen weiterhin Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen.